FAQ

FAQ (Frequently Asked Question) – häufig gestellte Fragen!

Ich habe eine Rehasportverordnung von meinem Arzt erhalten. Was muss ich jetzt tun?

Sie kommen mit der vom Arzt ausgefüllten Verordnung für Rehabilitationssport in der Sprechzeit zu uns. Dort können Sie sich über unser Kursangebot informieren. Die Kollegin vor Ort stempelt die Verordnung ab, mit der Sie dann zu Ihrer Krankenkasse gehen.

Meine Rehasportverordnung ist von der Krankenkasse bewilligt worden. Wie geht es jetzt weiter?

Sie melden sich wieder bei der Vereinssprechstunde und geben dort Ihre Verordnung ab. Dort erfahren Sie dann, ab wann Sie in Ihrer neuen Gruppe starten können, was Sie mitbringen müssen, oder wann Sie am Ort des Rehasports sein müssen. Sie erfahren, wer Ihr Übungsleiter/in ist und bekommen ggf. Informationen zu den Gegebenheiten vor Ort.

Wie lange ist meine Rehasportverordnung gültig?

Das Verordnungsende ist auf der Rückseite der Rehasportverordnung durch Ihre Krankenkasse angegeben worden. Im Normalfall beträgt die Laufzeit der Verordnungen 18 Monate ab Ausstellungsdatum oder 50 Termine, je nachdem, was eher erreicht ist. In bestimmten Fällen sind längere Verordnungslaufzeiten möglich.

Meine erste Verordnung ist nun beendet. Bekomme ich eine zweite Rehasportverordnung von meiner Krankenkasse bewilligt?

Ziel des Rehabilitationssports ist es Ihre Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Selbsthilfepotentiale sollen aktiviert und Ihre Verantwortlichkeit für Gesundheit soll gestärkt werden. Sie werden ebenso in der Lage dazu versetzt und dazu motiviert, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z.B. durch weiteren Sport treiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten. Daher könnte Ihre zweite Verordnung von der Krankenkasse möglicherweise nicht bewilligt werden. Sollten Sie noch nicht in der Lage sein die Bewegungseinheiten eigenverantwortlich durchzuführen, sollten Sie es versuchen eine neue Verordnung vom Arzt durch Ihre Krankenkasse bewilligen zu lassen. Dies bedarf zumeist eine Begründung des Hausarztes auf der Verordnung.

Muss ich für den Rehasport Gebühren zahlen? Kommen durch meine Teilnahme am Rehasport Kosten auf mich zu?

Nein, für die Teilnahme an einem Rehabilitationssportkurs fallen für die Teilnehmer mit einer Verordnung keine Kosten oder Gebühren an. Ihre Krankenkasse kommt für die Kosten auf.

Wie läuft es bei der ersten Übungseinheit ab?

Am besten sind Sie bei der ersten Einheit schon 15 Minuten vor Beginn der Übungseinheit am Ort des Rehasports, damit Sie sich in Ruhe umziehen können, Ihren Übungsleiter kennenlernen können und alle Fragen und Anmerkungen klären können. Ihr Übungsleiter wird Sie nach Einschränkungen, Besonderheiten oder Behinderungen fragen, damit er oder sie eine optimale Auswahl der Übungen für die Gruppe zusammenstellt und kein Teilnehmer benachteiligt wird.

Wie lange dauert eine Übungseinheit?

Eine Übungseinheit dauert mindestens 45 Minuten.

Hat der Übungsleiter eine Qualifikation?

Ja, jeder Übungsleiter im Bereich Rehabilitationssport hat eine Übungsleiterlizenz B für einen bestimmten Fachbereich gemacht. Diese Lizenz wird alle 4 Jahre mit verschiedenen Weiterbildungen, die der Übungsleiter absolvieren muss, verlängert.

Kann ich auch ohne eine Rehasportverordnung am Rehasport teilnehmen?

Ja, Sie können Mitglied im Uhlenhaus Sportverein werden und so auch ohne Verordnung zweimal wöchentlich am Rehasport teilnehmen.

Ich konnte jetzt mehrmals nicht am Rehasport teilnehmen. Hat dies Nachteile für mich?

Die Verordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, regelmäßig wöchentlich am Sport teilzunehmen, jedoch geht man davon aus, dass Teilnehmer krankheitsbedingt auch mal nicht teilnehmen können, oder auch Feiertage oder Ausfall durch den Rehabilitationssportanbieter durch ferienbedingte Schließungen der Sportstätten zu einem Ausfall führen. Daher wurde die Verordnung für 50 Übungseinheiten auf 18 Monate oder 120 Übungseinheiten auf 36 Monate ausgestellt.